Fön im Handgepäck
Einen Fön ins Handgepäck zu legen, kann je nach Flughafen und Airline durchaus Probleme bereiten. Die Flugbestimmungen fürs Handgepäck umfassen Gegenstände für deren Mitnahme eine Erlaubnis der Fluggesellschaft erforderlich ist.
Die Handgepäck-Bestimmungen teilen sich in gefährliche Gegenstände sowie Dinge, die laut Bestimmungen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Dabei gibt es ständig Fragen, welche Elektro-Geräte zur Mitnahme im Handgepäck erlaubt sind und welche Gegenstände im Gepäck zum Einschecken mitgenommen werden müssen.
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Vor allem Reisende, die nur wenige Tage unterwegs sind, haben oftmals nur Handgepäck und kein Frachtgepäck, weshalb sie versuchen so viel wie möglich im Handgepäck unterzubringen. Hier stellt sich schnell die Frage, welche Gegenstände ins Handgepäck dürfen.
Im Internet liest man viele Artikel in denen geschrieben wird, dass das Mitführen von elektronischen Geräten mit Netzkabel im Handgepäck verboten ist. Wie sieht es mit Haarpflege-Geräten, wie Fön, Glätteisen oder Lockenstab aus? Dürfen diese Elektrogeräte mit ins Handgepäck? Die Antwort lautet: Ja.
Einen Fön ins Handgepäck zu stecken, stellt absolut kein Problem dar. Es gelten für Haartrockner nämlich ähnliche Bestimmungen, wie für andere tragbare elektronische Geräte. Haartrockner dürfen also mitgenommen werden, müssen jedoch funktionieren und unter Umständen bei der Sicherheitskontrolle ausprobiert werden. Nur funktionierende Geräte dürfen mitgeführt werden.
Auch wenn man einen Fön ins Handgepäck mitnimmt, gelten die gleichen Regeln zu Gewicht und Abmessungen des Gepäckstücks. Der Fön muss sich vollständig im Handgepäck verstauen lassen. Beispielsweise darf er nicht aus dem Gepäckstück herausragen, weil der Reißverschluss nicht geschlossen werden kann. Darum haben die Hersteller klassischer Reisehaartrockner diese mit einem zusammenklappbaren Griff ausgestattet.
Bei der Sicherheitskontrolle muss der Fön aus der Tasche gesondert in einen Korb gelegt werden – genau wie Laptop, Kamera oder Mobiltelefon auch.
Können auch Glätteisen oder andere Styling-Tools ins Handgepäck?
Prinzipiell sollte es kein Problem darstellen ein Glätteisen oder Lockenstab mit ins Handgepäck zu nehmen. Allerdings könnte dies bei der Sicherheitskontrolle negativ auffallen. Grundsätzlich ist eine Verletzung einer anderen Person mit dem elektrischen Styling-Gerät nämlich nicht ausgeschlossen.
Darum ist es ratsam sich bei der zuständigen Airline und dem Abflughafen vorab zu informieren, ob das Mitführen eines Glätteisens oder Lockenstabs im Handgepäck ein Problem darstellt. Wenn der zuständige Sachbearbeiter das Transportieren der Haarpflegeprodukte als legal bestätigt, sollte man sich das schriftlich schicken lassen und beim Abflug als Nachweis – falls nötig – vorzeigen.
Natürlich macht es am meisten Sinn sich zu überlegen wie wichtig die Haarpflegegeräte im Handgepäck wirklich sind. Vielleicht kann man diese auch im eingecheckten Gepäck mitführen. Man sollte sich die Frage stellen, ob es wirklich notwendig ist, sich im Flugzeug zu frisieren.
Wenn man kein Gepäck aufgibt und nur Handgepäck mit sich führt, sei es zum Beispiel aufgrund eines Geschäftsmeetings, ist das Transportieren von Glätteisen, Lockenstab und Fön im Handgepäck natürlich verständlich. Dennoch reicht eventuell eine kleine Haartrockner Bürste.
Alternativ kann auch ein kabelloser Haartrockner, der mit einem aufladbaren Akku betrieben wird, sinnvoll sein. Das Kabel entfällt und man hat mehr Stauraum. In jedem Fall ist ein mit Spiralkabel ausgestatteter Fön oder ein Haartrockner mit Kabeleinzug zu empfehlen.
Ein kleiner Tipp: Dem Styling-Gerät sollte unbedingt die entsprechende Bedienungsanleitung beigelegt werden. Einen Fön ins Handgepäck zu stecken, ist keine Seltenheit mehr. Doch bei Styling-Geräten können sich von Seiten des Sicherheitspersonals Fragen ergeben. Deswegen sollte man sich schon im Voraus eine passende Antwort darauf, warum das Mitführen des Geräts im Handgepäck wichtig ist, zurechtlegen.
Darüber hinaus sollte man sich bei längeren Reisen vorab auch darüber informieren, ob der mitgenommene Fön auch an die Spannung im jeweiligen Land angepasst ist und dort ordnungsgemäß funktioniert. Es gibt beispielsweise extra USA taugliche Haartrockner, die anstatt mit den in Deutschland landesüblichen 220 Volt nur mit 110 Volt betrieben werden.